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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2018 - L 7 AS 936/18 B ER   

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https://dejure.org/2018,87626
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2018 - L 7 AS 936/18 B ER (https://dejure.org/2018,87626)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.11.2018 - L 7 AS 936/18 B ER (https://dejure.org/2018,87626)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. November 2018 - L 7 AS 936/18 B ER (https://dejure.org/2018,87626)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2018 - L 7 AS 936/18
    Wegen des Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz) ist vom Grundsatz des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache aber eine Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später möglicherweise nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 6 B 200/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2018 - L 7 AS 936/18
    Dagegen dient eine einstweilige Anordnung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2017 - L 7 AS 470/17 B ER -, vom 18. Juli 2017 - 469/17 B ER - und vom 22. Mai 2017 - 258/17 B ER - vgl. auch: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. August 2006 - L 6 B 200/06 AS) nicht dazu, zu Lasten anderer Beteiligter der Hauptsacheverfahren eine schnellere Entscheidung zu erlangen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2017 - L 7 AS 470/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2018 - L 7 AS 936/18
    Dagegen dient eine einstweilige Anordnung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2017 - L 7 AS 470/17 B ER -, vom 18. Juli 2017 - 469/17 B ER - und vom 22. Mai 2017 - 258/17 B ER - vgl. auch: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. August 2006 - L 6 B 200/06 AS) nicht dazu, zu Lasten anderer Beteiligter der Hauptsacheverfahren eine schnellere Entscheidung zu erlangen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2016 - L 7 AS 122/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2018 - L 7 AS 936/18
    Jedenfalls bestünde für den Antragsteller bei etwaigen zukünftigen vorläufigen Bewilligungen auf der Grundlage eines für unzumutbar erachteten vorläufig angesetzten Durchschnittseinkommens jeweils die Möglichkeit, einen dann konkret auf höhere vorläufige monatliche Leistungen gerichteten einstweiligen Rechtsschutzantrag zu stellen, ggf. auch unter Berücksichtigung vorläufig abgesetzter Freibeträge, die bei der Prüfung einer Eilbedürftigkeit als Selbsthilfepotential zu berücksichtigen und vorrangig zur Bedarfsdeckung heranzuziehen sind, unabhängig davon, ob sie bei einer abschließenden Bewertung innerhalb eines Hauptsacheverfahrens als Freibeträge anrechnungsfrei bleiben (vgl. Beschluss des Senats vom 24. März 2016 - L 7 AS 122/16 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2019 - L 7 AS 519/19
    Freibeträge sind dabei im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht zu berücksichtigen, weil bei der Prüfung einer Eilbedürftigkeit im Rahmen eines Eilverfahrens alle tatsächlichen Umstände und Selbsthilfepotentiale, insbesondere auch alle tatsächlich verfügbaren finanziellen Eigenmittel zu berücksichtigen und vorrangig zur Bedarfsdeckung heranzuziehen sind, unabhängig davon, ob sie bei einer abschließenden Bewertung innerhalb eines Hauptsacheverfahrens als Freibeträge anrechnungsfrei bleiben (vgl. Beschlüsse des Senats vom 23. November 2018 - L 7 AS 936/18 B ER - und vom 24. März 2016 - L 7 AS 122/16 B ER - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 2015 - L 7 AS 1288/15 B ER -, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. August 2015 - L 25 AS 1931/15 B ER - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2015 - L 13 AS 205/15 B ER -, Beschluss vom 23. Mai 2007 - L 6 AS 234/07 ER - und Beschluss vom 22. November 2006 - L 9 AS 649/06 ER).
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